
FSME Impfung unbedingt auffrischen - Ewachsene alle 5 Jahre - ab 60 Jahren alle 3 Jahre - Impfstoff vorhanden - Zuschüsse von den Kassen - Impfstoff in der Ordination vorrätig!!



Krankentransporte
https://www.oegk.at/cdscontent/?contentid=10007.870423&portal=oegkportal
Die Österreichische Gesundheitskasse übernimmt Transportkosten, wenn eine entsprechende ärztliche Transportanweisung über die Gehunfähigkeit des/der Versicherten (Angehörigen) vorliegt, welche ausschließlich nach medizinischen Gesichtspunkten aufgrund des Gesundheitszustandes auszustellen ist. Dies hat aufgrund einer durch den Arzt/die Ärztin festgestellten Krankheit bzw. Gebrechens im sozialversicherungsrechtlichen Sinn, auf Basis einer entsprechenden Diagnose zu erfolgen. Die Notwendigkeit des Transportes ist auf der Transportanweisung ausführlich medizinisch zu begründen bzw. nachzuweisen.
Das Fehlen eines öffentlichen Verkehrsmittels mangels infrastruktureller Gegebenheiten berechtigt nicht zur Durchführung eines Transportes auf Kosten der Österreichischen Gesundheitskasse. Auch das Fehlen einer Begleitperson, mit der grundsätzlich ein selbstständiger Transport möglich wäre, begründet keine Kostenübernahme.
Gehunfähigkeit ist anzunehmen, wenn der/die Versicherte (Angehörige) nicht in der Lage ist, sich außerhalb seiner/ihrer Wohnung fortzubewegen (auch nicht in Begleitung oder mit Gehhilfe).
Bei folgenden Konstellationen kann ein Transport auf Kosten der Österreichischen Gesundheitskasse verordnet werden:
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Immundefizienz aufgrund einer Tumorbehandlung und damit verbundenes Risiko, zu erkranken
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Isolationspflichtige Infektionserkrankungen und Gefährdung der Umgebungspersonen
Transportkosten werden in Höhe der vertraglich festgelegten Tarife für folgende Beförderungen übernommen:
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zur Anstaltspflege in die nächstgelegene geeignete Krankenanstalt bzw. aus dieser Krankenanstalt in die Wohnung des/der Erkrankten,
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zur ambulanten Behandlung zum/zur nächstgelegenen geeigneten Vertragsarzt/Vertragsärztin (Vertragszahnarzt/Vertragszahnärztin), der nächstgelegenen geeigneten Vertrags-Gruppenpraxis oder zur nächstgelegenen geeigneten Einrichtung (Vertragseinrichtung) bzw. in die Wohnung des/der Erkrankten zurück
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zur körpergerechten Anpassung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln
Wenn sich Erkrankte zum Zeitpunkt der notwendigen Beförderung vorübergehend nicht an ihrem Wohnsitz aufgehalten haben, übernimmt die Österreichische Gesundheitskasse die Kosten des Transportes von der Krankenanstalt in die Wohnung bis zur Höhe der Kosten des Transportes von diesem Aufenthaltsort (Ereignis- oder Unfallort) in die nächstgelegene geeignete Krankenanstalt.
Folgende Transportarten sind möglich:
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Krankenbeförderung
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Krankentransport/Rettungstransport
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Notarzttransport
Bei Inanspruchnahme einer Wahlkrankenanstalt, einer Wahlärztin bzw. eines Wahlarztes, einer Wahlgruppenpraxis oder einer Wahleinrichtung gelten die angeführten Kriterien mit der Maßgabe, dass die Transportkosten höchstens mit dem Betrag ersetzt werden, der bei Inanspruchnahme der nächstgelegenen entsprechenden (Vertrags-)Einrichtung zu ersetzen gewesen wäre.
Wird ein Privat-PKW benutzt: Übermitteln Sie den Transportschein mit dem Service Rechnung einreichen. Sie erhalten eine Vergütung pro gefahrenem Kilometer in der Höhe des halben amtlichen Kilometergeldes.
Infectious diseases are currently on the rise. Please wear a mask when you come to our practice with symptoms to protect yourself and others.



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Access to e-medication and e-findings is possible 90 days after the original patient e-card has been inserted at the doctor's office.
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